Malawi Situation Übersicht

Info2Kurze Übersicht über die Gesetzgebungen in Malawi.

 

 


Strahlenschutz- und Umweltgesetzgebung etc.

Malawi hat keine Strahlenschutzgesetzgebung.
Damit besteht auch keinerlei Maßstab für die Beurteilung von Environmental Impact Statements.

Die fehlende Strahlenschutzgesetzgebung irritierte zunächst auch die IAEO, die aber nach Gesprächen „grünes Licht“ gab (vgl. dazu auch www.wise-uranium.org/upafr.html / siehe Malawi)

In Malawi ist weder ‚hardware’ noch fachliche Kompetenz vorhanden, um den Betrieb der Uranmine und die Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen zu überwachen.

In Produktion gehendes Uranbergwerk: Kayelekera

Mehrere Organisationen der Zivilgesellschaft, darunter Citizens for Justice (CfJ),
schlossen sich zusammen und strengten ein Gerichtsverfahren gegen den geplanten Uranabbau an.

Berichten aus erster Hand zufolge, wurden einige der Schlüsselpersonen bedroht, andere mit Geldgaben dazu bewegt, von dem Gerichtsprozess Abstand zu nehmen.
Es kam zu einer außergerichtlichen Einigung, bei der PALADIN versprach, Investitionen in Infrastruktur und im sozialen Bereich zu machen.

PALADIN errichtete in kürzester Zeit die Kayelekera Uranmine, nördlich des Malawi-Sees, in dessen Wassereinzugsgebiet.
Die dort wohnende Familie wurde von ihrem Hof (Landwirtschaft) vertrieben und erhielt erst nach Protesten eine Entschädigung von umgerechnet rd. $ 100.
Die „tailings“ des Uranbergwerkes werden im Wassereinzugsgebiet des Malawi-Sees liegen, der ca. 3 Mio. Menschen als Wasserquelle, Fischlieferant etc. dient.

Besondere Brisanz
 

 

 

  • Die Vorgehensweise der Firma, mit Bedrohung oder ‚Geldgaben’ ihr Projekt, weitgehend unter Umgehung einer Beteiligung der Zivilgesellschaft durchzusetzen, eine Verfahrensweise wie sie durchaus typisch in „Entwicklungsländern“ ist.
  • Die Fa. PALADIN wird von John Borshoff geleitet.Borshoff war Mitarbeiter der deutschen Uranerzbergbau GmbH (UEBG) in Australien; als sich UEBG aus Australien zurückzog, nahm Borshoff Abschied von UEBG und gründete PALADIN.
  • Borshoff äußerte in einer australischen Zeitung, dass er / seine Firma angesichts derwerden würde, lieber nach Afrika gingen …
    Die dort fehlenden oder nicht durchgesetzten Umweltvorschriften und der sehr geringenWissenstand der Bevölkerung in Sachen Radioaktivität etc. machen es den Uranabbaufirmenleicht  und „billig“, Uran unter Bedingen abzubauen, die in den westlichen Industriestaaten nie genehmigungsfähig wären. Gesetzgebung (für Uranbergbau), die in Australien und Canada immer „more sophisticated“
  • Fehlen einer staatlichen oder unabhängigen Überwachung:
    Das Bergwerk ist bereits in Betrieb, die Yellow-cake-Produktion aber zunächst aufgeschoben.CfJ und andere NGOs forderten eine unabhängige Überwachung von Bergwerk und Uranfabrik. Dies wurde von Regierungsseite abgelehnt, mit dem Hinweis, das Unternehmen überwache sich selbst. (vgl. oben).

  • Weitere Uranvorkommen sind entdeckt und sollen möglicherweise ebenfalls ausgebeutet werden.
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