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Verfahren : 2019/2712(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B9-0174/2019

Eingereichte Texte :

B9-0174/2019

Aussprachen :

PV 25/11/2019 - 14
CRE 25/11/2019 - 13
CRE 25/11/2019 - 14

Abstimmungen :

PV 28/11/2019 - 8.8
CRE 28/11/2019 - 8.8
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2019)0079

Angenommene Texte
PDF 222kWORD 72k
Donnerstag, 28. November 2019 - Straßburg
UN-Klimakonferenz 2019 (COP 25)
P9_TA(2019)0079B9-0174/2019

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. November 2019 zur Klimakonferenz der Vereinten Nationen 2019 in Madrid (Spanien) (COP 25) (2019/2712(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Kyoto-Protokoll zum UNFCCC,

–  unter Hinweis auf das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 21) in Paris geschlossene Übereinkommen (Übereinkommen von Paris),

–  unter Hinweis auf die 24. Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 24), die 14. Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 14) sowie den dritten Teil der 1. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien als Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris (CMA 1.3) vom 2. bis 14. Dezember 2018 in Kattowitz (Polen),

–  unter Hinweis auf den Beschluss des Präsidiums der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC vom 1. November 2019, den Vorschlag der den Vorsitz übernehmenden chilenischen Regierung, die COP 25 vom 2. bis 13. Dezember 2019 in Madrid (Spanien) auszurichten, anzunehmen,

–  unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für nachhaltige Entwicklung,

–  unter Hinweis auf den vom Generalsekretär der Vereinten Nationen ausgerichteten Klimagipfel vom 23. September 2019,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2018 zu der Klimakonferenz der Vereinten Nationen 2018 in Kattowitz (Polen) (COP 24)(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2019 zum Klimawandel – eine europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris(2),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. November 2018 mit dem Titel „Ein sauberer Planet für alle – Eine europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft“ (COM(2018)0773),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20. Juni 2019,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 4. Oktober 2019,

–  unter Hinweis auf den von Lettland und der Europäischen Kommission am 6. März 2015 bei der UNFCCC eingereichten beabsichtigten, national festgelegten Beitrag der EU und ihrer Mitgliedstaaten,

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) über die Auswirkungen einer Erderwärmung um 1,5 °C, seinen fünften Sachstandsbericht (AR5) und seinen dazugehörigen Synthesebericht, seinen Sonderbericht über Klimawandel und Boden und seinen Sonderbericht über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima,

–  unter Hinweis auf den richtungsweisenden Bericht der Global Commission on Adaptation (GCA) über die Anpassung an den Klimawandel,

–  unter Hinweis auf den neunten Synthesebericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) vom November 2018 über die Emissionslücke („Emissions Gap Report 2018“) und auf den UNEP-Bericht über die Anpassungslücke 2018 („Adaptation Gap Report 2018“), welcher der vierte seiner Art ist,

–  unter Hinweis auf die am 2. April 2019 veröffentlichte Indikatorenbewertung der Europäischen Umweltagentur mit dem Titel „Economic losses from climate-related extremes in Europe“ (Volkswirtschaftliche Verluste infolge von Klimaextremen in Europa),

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Weltorganisation für Meteorologie (WOM) vom März 2019 zum Zustand des globalen Klimas im Jahr 2018 und auf ihr 14. Treibhausgasbulletin vom 22. November 2018,

–  unter Hinweis auf die Erklärung von Schlesien zu Solidarität und gerechtem Strukturwandel, die Ministererklärung von Schlesien mit dem Titel „Wälder für das Klima“ und die Partnerschaft „Driving Change Together“ (Den Wandel gemeinsam voranbringen) für Elektromobilität und emissionsfreien Verkehr, die allesamt am Rande der Klimakonferenz COP 24 unterzeichnet wurden,

–  unter Hinweis auf die an politische Entscheidungsträger gerichtete Zusammenfassung des „Global Assessment Report on Biodiversity and Ecosystem Services“ (Globaler Sachstandsbericht über die biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen) des Weltbiodiversitätsrats (IPBES) vom 29. Mai 2019,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2017 zu einem Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft(3),

–  unter Hinweis auf den vordringlichen Synthesebericht über aktuelle Erkenntnisse aus der Klimaforschung, der von der wissenschaftlichen Beratergruppe des UN-Klimagipfels 2019 zusammengestellt wurde, mit dem Titel „United in Science“ (In der Wissenschaft vereint),

–  unter Hinweis auf die Eurobarometer-Erhebung vom April 2019 zum Klimawandel,

–  unter Hinweis auf die Anfrage an den Rat (O‑000029/2019 – B9‑0055/2019) und an die Kommission (O‑000030/2019 – B9‑0056/2019) zur Klimakonferenz 2019 der Vereinten Nationen in Madrid (Spanien) (COP 25),

–  gestützt auf Artikel 136 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass das Übereinkommen von Paris am 4. November 2016 in Kraft getreten ist; in der Erwägung, dass 187 der 197 Vertragsparteien des UNFCCC ihre Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden bei den Vereinten Nationen hinterlegt haben (Stand: 19. November 2019),

B.  in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten dem UNFCCC am 6. März 2015 ihren beabsichtigten, national festgelegten Beitrag übermittelt und sich damit dem verbindlichen Ziel verpflichtet haben, die EU-weiten Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 um mindestens 40 % zu reduzieren;

C.  in der Erwägung, dass die bisher von den Unterzeichnern des Übereinkommens von Paris eingegangenen Verpflichtungen nicht ausreichen werden, um das gemeinsame Ziel zu erreichen; in der Erwägung, dass der von der EU und ihren Mitgliedstaaten eingereichte derzeitige national festgelegte Beitrag nicht den im Übereinkommen von Paris festgelegten Zielen entspricht und überarbeitet werden muss;

D.  in der Erwägung, dass in dem Bericht des IPCC über eine Erderwärmung um 1,5 °C dargelegt wird, dass die Auswirkungen eines Temperaturanstiegs um 1,5 °C vermutlich deutlich weniger schwerwiegend sein werden als bei einem Anstieg um 2 °C;

E.  in der Erwägung, dass die letzten vier Jahre – nämlich die Jahre 2015 bis 2018 – die vier wärmsten Jahre waren, seit es weltweite Temperaturaufzeichnungen gibt, und dass bei den weltweiten CO2-Emissionen 2018 ein Rekordhoch verzeichnet wurde; in der Erwägung, dass der Juli 2019 der heißeste Monat seit Beginn der Aufzeichnungen war und dass sich die aktuelle Tendenz 2019 fortsetzt, sodass 2015 bis 2019 der WOM zufolge voraussichtlich die fünf wärmsten Jahre seit Beginn der Aufzeichnungen sein werden;

F.  in der Erwägung, dass die weltweite CO2-Konzentration der WOM zufolge im Jahr 2018 407,8 Teile pro Million (ppm) betrug und damit 2,2 ppm höher war als 2017 und dass alles darauf hindeutet, dass die CO2-Konzentration bis Ende 2019 die Marke von 410 ppm erreicht oder sogar übersteigt;

G.  in der Erwägung, dass im Rahmen einer globalen Bewegung in 185 Staaten weltweit Streiks für das Klima stattgefunden haben, wobei im September 2019 mit 7,6 Millionen Menschen mehr denn je auf die Straße gingen, um die größte Mobilisierung für den Klimaschutz in der Geschichte zu unterstützen;

H.  in der Erwägung, dass in der Präambel des Übereinkommens von Paris darauf hingewiesen wird, „wie wichtig es ist, die Integrität aller Ökosysteme einschließlich der Meere […] zu gewährleisten“, und dass in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d des UNFCCC betont wird, dass die Vertragsparteien die „nachhaltige Bewirtschaftung […] sowie die Erhaltung und […] Verbesserung von Senken und Speichern aller […] Treibhausgase, darunter Biomasse, Wälder und Meere sowie andere Ökosysteme auf dem Land, an der Küste und im Meer“ fördern sollen;

I.  in der Erwägung, dass Chile – das bei der COP 25 den Vorsitz innehaben wird – bereits darauf hingewiesen hat, dass es die Rolle der Meere bei der Bekämpfung der weltweiten Erwärmung hervorheben wird, und dass diese Entscheidung nach der Veröffentlichung eines neuerlichen alarmierenden Berichts des IPCC über die Erwärmung der Meere umso sinnvoller ist;

J.  in der Erwägung, dass die Wälder einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen leisten; in der Erwägung, dass etwa 10 % der Treibhausgasemissionen der EU von nachwachsenden Wäldern gebunden werden; in der Erwägung, dass die Entwaldung für fast 20 % der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich ist und insbesondere durch die Ausweitung der industriellen Viehwirtschaft und Soja- und Palmölproduktion, deren Erzeugnisse unter anderem für den EU-Markt bestimmt sind, vorangetrieben wird; in der Erwägung, dass die EU ihren indirekten Beitrag zur Entwaldung („indirekt verursachte Entwaldung“), für den sie verantwortlich ist, reduzieren sollte;

K.  in der Erwägung, dass das Parlament die Kommission bereits mehrfach – unter anderem in seiner Entschließung vom 14. März 2019 zum Klimawandel – aufgefordert hat, eine CO2-Bepreisung für Branchen zu prüfen, die noch nicht dem Emissionshandelssystem (EHS) de EU unterliegen;

L.  in der Erwägung, dass der Klimawandel die Entwicklungsländer unverhältnismäßig stark in Mitleidenschaft zieht, obwohl diese Länder weitaus weniger CO2 ausstoßen als die Industriestaaten;

1.  weist darauf hin, dass der Klimawandel eine der größten Herausforderungen für die Menschheit darstellt und dass alle Staaten und Akteure weltweit alles in ihrer Macht Stehende tun müssen, um dagegen vorzugehen; betont, dass rechtzeitige internationale Zusammenarbeit, Solidarität und ein kohärentes und unbeirrtes Engagement für gemeinsames Handeln die einzige Lösung sind, um unserer gemeinsamen Verantwortung, den gesamten Planeten zu erhalten, gerecht zu werden;

2.  stellt fest, dass die Menschen über die ernstzunehmenden Risiken, die mit dem Klimawandel einhergehen, besonders besorgt sind; ruft in Erinnerung, dass laut der Eurobarometer-Umfrage 2019 93 % der EU-Bürger den Klimawandel als schwerwiegendes Problem erachten; begrüßt, dass sich Menschen auf der ganzen Welt und insbesondere die jüngere Generation zunehmend aktiv für den Klimaschutz engagieren; begrüßt ihre Forderungen nach ambitionierteren gemeinsamen Zielen und raschem Handeln, damit die Ziele des Übereinkommens von Paris verwirklicht werden und der Grenzwert von 1,5 °C nicht überschritten wird; fordert die nationalen, regionalen und lokalen Regierungen sowie die EU eindringlich auf, diesen Forderungen nachzukommen;

3.  weist darauf hin, dass die ambitionierten und integrativen Strategien und Maßnahmen der EU für den Klimaschutz nur dann von Erfolg gekrönt sein können, wenn sie von der Öffentlichkeit unterstützt werden; ist der Ansicht, dass sich dies in den Bemühungen der Union um die Bekämpfung des Klimawandels niederschlagen sollte;

4.  erkennt die Tatsache an, dass die Länder des Globalen Südens bereits jetzt – und auch in der Zukunft – die Hauptlast des Klimawandels tragen, dass die Länder des Globalen Südens stärker von den abträglichen Auswirkungen des Klimawandels bedroht sind als der Globale Norden, dass sie bereits klimabedingte Verluste und Schäden erleiden, dass sie weniger Kapazitäten haben, sich anzupassen, und dass die Länder des Globalen Südens weit weniger zur Klimakrise als der globale Norden beitragen;

5.  ruft in Erinnerung, dass das „Recht auf Gesundheit“ in der Präambel des Übereinkommens von Paris als grundlegendes Recht genannt wird; hebt hervor, dass in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe f des UNFCCC festgelegt ist, dass alle Vertragsparteien „geeignete Methoden, beispielsweise auf nationaler Ebene erarbeitete und festgelegte Verträglichkeitsprüfungen, anwenden [sollten], um die nachteiligen Auswirkungen der Vorhaben oder Maßnahmen, die sie zur Abschwächung der Klimaänderungen oder zur Anpassung daran durchführen, auf Wirtschaft, Volksgesundheit und Umweltqualität so gering wie möglich zu halten“; ist der Ansicht, dass die Gesundheit in die nationalen Anpassungspläne und die nationalen Mitteilungen an das UNFCCC aufgenommen werden sollte;

6.  bedauert, dass die Gesundheit nicht zu den Indikatoren der Nachhaltigkeitsziele für den Klimawandel gehört; stellt gleichwohl fest, dass hier mit wissenschaftlichen Forschungsinitiativen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Sekretariats des UNFCCC Abhilfe geschaffen wird; begrüßt die Annahme der Erklärung von Entscheidungsträgern der Vereinten Nationen vom 23. September 2019 zur flächendeckenden Gesundheitsversorgung;

7.  weist darauf hin, dass die meisten Nachhaltigkeitsziele wohl kaum verwirklicht werden können, wenn die auf der COP 21 vereinbarten Klima- und Umweltziele nicht erreicht werden;

8.  hebt hervor, dass die unmittelbaren Auswirkungen des Klimawandels bereits spürbar sind; unterstreicht, dass der Klimawandel dem Bericht der Global Commission on Adaptation zufolge bis 2030 mehr als 100 Millionen Menschen in Armut bringen könnte und die Ernteerträge bis 2050 um 5–30 % zurückgehen könnten, sodass in besonders gefährdeten Gebieten keine Ernährungssicherheit mehr gegeben wäre;

9.  weist mit Nachdruck auf die Prognose hin, dass eine ungebremste Erwärmung die Weltwirtschaft umgestalten wird, indem sich die Durchschnittseinkommen rund um den Globus bis 2100 um 23 % verringern werden und die Einkommensungleichheit weltweit vergrößert wird; hebt hervor, dass die erwarteten weltweiten Verluste im Gegensatz zu früheren Prognosen etwa linear zur weltweiten Durchschnittstemperatur verlaufen, wobei die durchschnittlichen Verluste um ein Vielfaches höher sein werden als in führenden Modellen angegeben(4);

Wissenschaftliche Grundlagen für Klimaschutzmaßnahmen

10.  betont, dass der IPCC-Sonderbericht über die Auswirkungen einer Erderwärmung um 1,5 °C die umfassendste und aktuellste wissenschaftliche Bewertung von Klimaschutzmöglichkeiten nach Maßgabe des Übereinkommens von Paris ist; hebt hervor, dass laut dem Bericht gute Aussichten, die globale Erwärmung ohne oder mit geringer Überschreitung bis zum Jahr 2100 unter 1,5 °C zu halten, voraussetzen, dass bis spätestens 2067 weltweit Treibhausgasneutralität erreicht wird und die weltweiten jährlichen Treibhausgasemissionen bis spätestens 2030 auf maximal 27,4 Gt CO2-Äquivalent pro Jahr beschränkt werden; hebt hervor, dass sich die EU, die sich in einer weltweiten Vorreiterrolle befindet, gemeinsam mit anderen großen Volkswirtschaften rund um den Globus in Anbetracht dieser Erkenntnisse und entsprechend dem Übereinkommen von Paris dafür einsetzen muss, schnellstmöglich und spätestens bis 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen;

11.  betont, dass in dem Sonderbericht des IPCC über Klimawandel und Boden auf die besonders dramatischen Auswirkungen der Erderwärmung auf die Böden hingewiesen wird; bekundet seine Besorgnis darüber, dass die vom Menschen verursachte Landverödung, die in erster Linie auf nicht nachhaltige landwirtschaftliche Verfahren und zunehmende Störungen in der Landnutzung wie etwa Waldbrände zurückzuführen ist, die Fähigkeit der Böden, als Kohlendioxidsenke zu fungieren, weiter verschlechtert; unterstreicht, dass sich diese dramatischen Auswirkungen weiter verschlimmern dürften, wenn sich die bestehenden weltweiten Tendenzen fortsetzen;

12.  hebt hervor, dass in dem Sonderbericht des IPCC über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima hervorgehoben wird, dass die Klimamechanismen auf die Gesundheit der Meere und der Ökosysteme der Meere angewiesen sind, die derzeit durch die Erderwärmung, die Verschmutzung, die Übernutzung der biologischen Vielfalt des Meeres, den Anstieg des Meeresspiegels, Versauerung, Sauerstoffentziehung, Hitzewellen im Meer, Gletscher- und Meereisschmelze in noch nie dagewesenem Ausmaß und Küstenerosion beeinträchtigt werden; weist darüber hinaus auf die Ergebnisse des Berichts in Bezug auf die erhöhten Risiken für die Meeresökosysteme, die Küstenbevölkerung und Existenzgrundlagen hin; ruft in Erinnerung, dass die Meere bei der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an seine Auswirkungen Teil der Lösung sind; hebt hervor, dass die COP 25 die erste „blaue COP" sein wird; fordert die EU deshalb auf, den Meeren im Rahmen der Agenda des europäischen Grünen Deals und der laufenden internationalen Klimaverhandlungen Priorität einzuräumen;

13.  erklärt sich besorgt über die Erkenntnisse aus dem UNEP-Bericht 2018 über die Emissionslücke und insbesondere über die Tatsache, dass die gegenwärtigen, nicht an Bedingungen geknüpften national festgelegten Beiträgen bei weitem nicht ausreichen, um das im Übereinkommen von Paris festgelegte Ziel, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen, zu erreichen, und es den Prognosen zufolge stattdessen bis 2100 zu einer Erwärmung um schätzungsweise 3,2 °C kommen dürfte(5), wenn davon ausgegangen wird, dass die Klimaschutzmaßnahmen bis zum Ende des 21. Jahrhunderts lückenlos fortgesetzt werden; hebt hervor, dass bei einer Erwärmung von 3,2 °C ein hohes Risiko besteht, dass bestimmte Kipppunkte erreicht werden und eine massive zusätzliche Erwärmung ausgelöst wird;

14.  zeigt sich besorgt über die Erkenntnisse aus dem vordringlichen Synthesebericht („United in Science“), der für den UN-Klimagipfel 2019 zusammengestellt wurde, und insbesondere über die Tatsache, dass die durch Kohleverbrennung verursachten Emissionen 2017 wieder angestiegen sind und der jährliche Anstieg der CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen 2018 ein neues Hoch erreicht hat, was alarmierende und beispiellose Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre hervorgerufen hat;

15.  hebt hervor, dass die derzeitigen Ambitionen bei den national festgelegten Beiträgen um das Fünffache erhöht werden müssten, wenn das 1,5-Grad-Ziel eingehalten werden soll; betont, dass diese weltweite Anstrengung technisch noch immer möglich ist und zahlreiche positive Nebeneffekte für die Umwelt und die öffentliche Gesundheit bewirken würde;

16.  hebt hervor, dass sich der Klimawandel nach Angaben der WHO auf die sozialen und ökologischen Faktoren für die Gesundheit – saubere Luft, sauberes Trinkwasser, ausreichend Nahrung und eine sichere Behausung – auswirkt und dass zwischen 2030 und 2050 jedes Jahr 250 000 zusätzliche Todesfälle aufgrund von Mangelernährung, Malaria, Durchfall und Wärmebelastung zu erwarten sind, wobei extrem hohe Lufttemperaturen insbesondere bei älteren und besonders gefährdeten Menschen direkt zum Tod durch Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen beitragen; betont, dass der Klimawandel im Wege von Überschwemmungen, Hitzewellen, Dürren und Bränden beträchtliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hervorruft, zu denen etwa Unterernährung, Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, Erkrankungen des Herzkreislaufsystems und der Atemwege und übertragbare Infektionen gehören; betont, dass schlechtere Hygienebedingungen und der eingeschränkte Zugang zu Trinkwasser und medizinischer Versorgung die Gesundheit von Frauen und insbesondere von schwangeren Frauen gefährden;

17.  betont, dass in dem Globalen Sachstandsbericht 2019 des IPBES über die biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen, im Sonderbericht des IPCC über Klimawandel und Boden, im Sonderbericht des IPCC über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima und in dem richtungsweisenden Bericht der Global Commission on Adaptation anerkannt wird, dass der Klimawandel maßgeblich und unmittelbar zum Rückgang der biologischen Vielfalt und zur Landverödung beiträgt; unterstreicht, dass die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die Natur und die biologische Vielfalt, auf Ökosystemdienstleistungen, Meere und die Ernährungssicherheit Prognosen zufolge in den nächsten Jahrzehnten weiter zunehmen werden;

18.  bekräftigt, dass die rigorose Bewahrung von große Mengen an CO2 bindenden Ökosystemen wie etwa Torfmooren, Feuchtgebieten, Weideland, Mangroven und intakten Wäldern eine unmittelbar wirkende mögliche Maßnahme ist, die keinesfalls durch Aufforstung, Wiederbewaldung oder die Sanierung geschädigter Böden ersetzbar ist, da diese Maßnahmen keine sofortige Wirkung zeitigen;

19.  weist darauf hin, dass laut dem Globalen Sachstandsbericht des IPBES über die biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen gegenwärtig eine Million Arten vom Aussterben bedroht sind; erinnert an die zentrale Bedeutung der biologischen Vielfalt für die Möglichkeiten des Menschen, die Erderwärmung zu bekämpfen und sich daran anzupassen; ist besorgt angesichts der Auswirkungen, die ein Rückgang der biologischen Vielfalt auf unser Resilienzvermögen hat; unterstreicht, dass der Rückgang der biologischen Vielfalt nicht nur ein Umweltproblem ist, sondern mit umfassenderen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen einhergeht;

Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik: der national festgelegte Beitrag der EU und die Langzeitstrategie

20.  fordert alle Vertragsparteien des UNFCCC auf, in Zusammenarbeit mit Regionen und nichtstaatlichen Akteuren einen konstruktiven Beitrag zu dem Prozess zu leisten, der bis 2020 eingerichtet werden muss, wenn die national festgelegten Beiträge aktualisiert werden müssen, um dafür zu sorgen, dass diese mit dem langfristigen Temperaturziel des Übereinkommens von Paris vereinbar sind; stellt fest, dass die derzeitigen Zusagen nicht ausreichen, um die Ziele des Übereinkommens verwirklichen zu können; betont daher, dass der Höchststand der weltweiten Treibhausgasemissionen baldmöglichst erreicht sein sollte und dass alle Vertragsparteien und insbesondere die EU und alle G20-Staaten ihre Anstrengungen intensivieren und ihre national festgelegten Beiträge bis Anfang 2020 – wie im Übereinkommen von Paris vorgesehen – aktualisieren sollten;

21.  begrüßt, dass auf dem Klimagipfel 2019 der Vereinten Nationen die „Climate Ambition Alliance“ (Allianz für Klimaambitionen) ins Leben gerufen wurde, die 59 Vertragsparteien des UNFCCC umfasst, welche ihre Absicht bekundet haben, gemäß dem Übereinkommen von Paris bis 2020 verbesserte national festgelegte Beiträge vorzulegen, sowie 65 Vertragsparteien einschließlich der EU, die darauf hinarbeiten, bis 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen; bedauert jedoch, dass trotz der Forderungen des Europäischen Parlaments nicht alle EU-Mitgliedstaaten bereit waren, einen ambitionierteren national festgelegten Beitrag der EU zu unterstützen;

22.  betont, wie wichtig eine ehrgeizige und integrative Klimapolitik der EU ist, wenn diese weltweit als glaubwürdiger und verlässlicher Partner fungieren und ihre Führungsrolle im Bereich des Klimaschutzes beibehalten soll; betont daher, dass die EU in Forschung und industriell verwertbare Innovationen investieren und in diesem Bereich bedeutende Fortschritte erzielen muss;

23.  fordert die politischen Entscheidungsträger der EU erneut nachdrücklich auf, sich auf der Tagung des Europäischen Rates am 12. und 13. Dezember 2019 zu dem langfristigen Ziel der EU zu bekennen, so schnell wie möglich und spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen; fordert den Staat, der den EU-Ratsvorsitz innehat, und die Kommission auf, dem Sekretariat des UNFCCC dieses Ziel möglichst bald im Anschluss daran mitzuteilen; betont, dass es erforderlich ist, das Anspruchsniveau der Zielvorgaben für 2030 anzuheben, wenn die EU-weite Treibhausgasneutralität bis 2050 möglichst kosteneffizient erreicht werden soll und wenn sich die EU gerade nicht auf Technologien zur Entfernung von Kohlendioxid verlassen will, die erhebliche Risiken für die Ökosysteme, die biologische Vielfalt und die Ernährungssicherheit bergen würden; hebt hervor, dass naturbasierte Lösungen ein wichtiges Instrument dafür sind, dass die EU ihre Ziele mit Blick auf die Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen erreicht; bedauert, dass die EU auf dem Klimagipfel der Vereinten Nationen im September 2019 ihre Chance verpasst hat, größere Ambitionen an den Tag zu legen und mit Blick auf die Umsetzung des Übereinkommens von Paris eine Führungsrolle zu übernehmen; hält es für äußerst wichtig, dass die EU auf der COP 25 unmissverständlich deutlich macht, dass sie bereit ist, ihren Beitrag zum Übereinkommen von Paris zu erhöhen;

24.  spricht sich dafür aus, den national festgelegten Beitrag der EU mit dem Ziel zu aktualisieren, die EU-weiten Treibhausgasemissionen der gesamten Wirtschaft bis 2030 um 55 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren; fordert die politischen Entscheidungsträger der EU daher auf, sich bezüglich des national festgelegten Beitrags der EU für ein höheres Anspruchsniveau einzusetzen; ist der Ansicht, dass das Ziel, schnellstmöglich und bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen, gleichzeitig im EU-Recht verankert werden sollte; fordert andere Volkswirtschaften der Welt auf, ihre national festgelegten Beiträge zu aktualisieren, damit weltweite Effekte erzielt werden;

25.  erwartet, dass im Rahmen des europäischen Grünen Deals eine umfassende und ambitionierte Strategie aufgezeigt wird, mit der Europa bis spätestens 2050 klimaneutral werden kann und die außerdem das Ziel umfasst, die EU-weiten Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % zu senken; fordert die Kommission auf, alle ihre einschlägigen Politikbereiche und insbesondere die Klima-, Landwirtschafts- und Kohäsionspolitik entsprechend anzupassen;

26.  hebt hervor, dass auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene konkrete Um- und Durchsetzungsmaßnahmen erforderlich sind, damit die Ziele des Übereinkommens von Paris erreicht werden können, wie etwa die wirksame Umsetzung der Ziele für 2030 in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz;

27.  hebt hervor, dass alle Klimaschutzmaßnahmen gemäß dem Grundsatz eines fairen Übergangs und in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und den Sozialpartnern umgesetzt werden sollten; ist deshalb der Ansicht, dass stärkere Sozialpartnerschaften und ein vermehrtes Engagement der Zivilgesellschaft auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene grundlegend dafür sind, dass in sämtlichen Gesellschaftsbereichen fair, inklusiv und sozial verträglich Klimaneutralität erzielt wird; ist der Ansicht, dass naturbasierte Lösungen und die Wiederherstellung sowie der Erhalt von Ökosystemen und der biologischen Vielfalt unabdingbar dafür sind, dass der Klimawandel abgeschwächt und eine Anpassung an seine Folgen erfolgen kann;

28.  vertritt die Auffassung, dass es zur Erhöhung der Marktstabilität von Nutzen wäre, wenn die EU ein weiteres Zwischenziel für Emissionsminderungen bis 2040 festlegte, da dies für zusätzliche Stabilität sorgen und sicherstellen würde, dass das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 erreicht wird; ruft in Erinnerung, dass diese Ziele regelmäßig aktualisiert werden müssen, damit sie mit den Vorgaben des Übereinkommens von Paris vereinbar sind;

29.  ist der Ansicht, dass die Arbeiten zur Entwicklung eines verlässlichen Modells zur Messung der Klimaauswirkungen auf der Grundlage des Verbrauchs fortgesetzt werden sollten; nimmt die Schlussfolgerung aus der eingehenden Analyse der Kommission zur Kenntnis, wonach die Bemühungen der EU, ihre produktionsbedingten Emissionen zu verringern, durch die Einfuhr von Waren mit größerem CO2-Fußabdruck zum Teil wieder zunichte gemacht werden, die EU aufgrund der Zunahme des Handels und der höheren CO2-Effizienz ihrer Ausfuhren aber dennoch wesentlich zur Emissionsminderung in anderen Ländern beigetragen hat;

30.  hebt hervor, dass es eines robusteren internationalen Rahmens für den Schutz der biologischen Vielfalt weltweit bedarf, damit ihr derzeitiger Niedergang aufgehalten und sie nach Möglichkeit wiederhergestellt wird; ist der Ansicht, dass ein solcher Rahmen auf Zielen und festen Zusagen beruhen sollte, zu denen national festgelegte Beiträge und andere geeignete Instrumente, finanzielle Verpflichtungen und Zusicherungen für einen besseren Kapazitätsaufbau sowie ein Mechanismus für Überprüfungen in Abständen von fünf Jahren zählen, wobei der Schwerpunkt darauf gelegt werden sollte, die Ambitionen immer stärker zu steigern;

Die COP 25 in Madrid (Spanien)

31.  würdigt die Erfolge der COP 24 in Kattowitz, durch die mehr Schwung in den Klimaschutz gebracht wurde und bei der durch den Abschluss des Arbeitsprogramms im Rahmen des Übereinkommens von Paris (das „Regelwerk von Kattowitz“) operative Leitlinien für das Übereinkommen von Paris hervorgebracht wurden; stellt jedoch fest, dass einige Punkte, die in Kattowitz nicht abgeschlossen wurden, auf der COP 25 zum Abschluss gebracht werden müssen, namentlich was die in Artikel 6 des Übereinkommens von Paris vorgesehenen Mechanismen betrifft; ist darüber hinaus der Ansicht, dass auf der COP 25 mehrere Durchführungsbeschlüsse gefasst werden müssen, insbesondere in den Bereichen Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Transparenz und Unterstützung; sieht einem positiven Ausgang der Überprüfung des Internationalen Mechanismus von Warschau für Verluste und Schäden, die mit Klimaänderungen verbunden sind, und der Verhandlungen über den Aktionsplan für die Gleichstellung auf der COP 25 erwartungsvoll entgegen; rechnet damit, dass es auf der COP 25 weitere Diskussionen über die Vereinbarung gemeinsamer Zeitrahmen geben wird;

32.  hält es für geboten, dass gemeinsame Umsetzungszeiträume für die national festgelegten Beiträge festgelegt werden, da viele Vertragsparteien des UNFCCC fünf oder zehn Jahre vorsehen, andere jedoch kürzere Zeiträume eingeplant und wieder andere überhaupt keinen Zeitrahmen angegeben haben; stellt fest, dass die künftigen Verhandlungen über Klimaziele erschwert werden dürften, wenn die kollidierenden Zeitrahmen beibehalten werden; ist der Ansicht, dass mit gemeinsamen Umsetzungszeiträumen für die national festgelegten Beiträge sichergestellt wäre, dass alle Vertragsparteien ihre Zusagen zur selben Zeit aktualisieren und übermitteln, und dass sich dadurch der Gesamtumfang der weltweiten Bemühungen verbessern und leichter quantifizieren lassen würde; spricht sich für die Einführung eines gemeinsamen 5-Jahres-Zeitraums für alle national festgelegten Beiträge für die Zeit nach 2030 aus, der sich mit dem Zyklus des Übereinkommens von Paris zur Verschärfung der Klimaziele deckt und die zusätzlichen langfristigen Ziele, die die Vertragsparteien in ihren jeweiligen Gebieten verfolgen, nicht beeinträchtigt;

33.  begrüßt, dass Chile beim Umstieg auf saubere Energie eines der erfolgreichsten Schwellenländer ist, und würdigt insbesondere, dass das Land bei der Erzeugung von Solarenergie das größte Wachstum weltweit aufweist; ist der Ansicht, dass Chiles Engagement für die Bewältigung des Klimanotstands zahlreichen Staaten Südamerikas und rund um den Globus als Beispiel dienen sollte;

34.  hebt hervor, dass das globale Handeln in den nächsten zehn Jahren die Zukunft der Menschheit in den nächsten 10 000 Jahren beeinflussen wird; fordert die Kommission und sämtliche Teilnehmer der COP 25 deshalb auf, ehrgeizige und ambitionierte Maßnahmen zu ergreifen;

35.  würdigt die Rolle, die kooperative Ansätze bei der Erreichung ehrgeizigerer Ziele in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sowie bei der Förderung von nachhaltiger Entwicklung und Umweltwirksamkeit spielen; betont, dass diese Anstrengungen zu einer Gesamtreduktion der Emissionen führen müssen und dass es einen Emissionsanstieg innerhalb der einzelnen für die national festgelegten Beiträge geltenden Zeiträume oder zwischen diesen zu verhindern gilt; erklärt sich besorgt über die begrenzten Fortschritte, die auf der 50. UNFCCC-Zwischentagung in Bonn im Bereich der marktbasierten und nicht marktbasierten Mechanismen erzielt wurden;

36.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich für strenge und solide internationale Vorschriften in Bezug auf Artikel 6 des Übereinkommens von Paris einzusetzen; hebt die vielen Probleme mit Blick auf Umweltwirksamkeit und Nachhaltigkeit hervor, die von zahlreichen Projekten des Mechanismen für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) und der Gemeinsamen Umsetzung im Rahmen des Kyoto-Protokolls hervorgerufen wurden; fordert, dass Schlupflöcher bei der Anrechnung oder der doppelten Erfassung und hinsichtlich der Zusätzlichkeit von Emissionsminderungen unterbunden werden; erklärt sich besorgt über die mögliche Nutzung der im Rahmen des Kyoto-Protokolls vergebenen Einheiten für die Verwirklichung der Ziele im Zusammenhang mit den national festgelegten Beiträgen, da dies die Umweltwirksamkeit der gemäß Artikel 6 eingerichteten künftigen Mechanismen ernsthaft beeinträchtigen würde; betont, dass die im neuen Marktmechanismus gehandelten Emissionsrechte zusätzlich sein und die Eindämmungsbemühungen bestehender und künftiger national festgelegter Beiträge verstärken müssen; spricht sich dafür aus, dass ein Teil der Erlöse aus den Mechanismen nach Artikel 6 in den unterfinanzierten Anpassungsfonds fließt;

37.  ist der Ansicht, dass auf der COP 25 ein neues Anspruchsniveau festgelegt werden sollte – sowohl in Bezug auf die Umsetzung des Übereinkommens von Paris als auch in Bezug auf die nächste Runde der national festgelegten Beiträge, die den verstärkten Verpflichtungen zum Klimaschutz in allen Bereichen an Land und in den Meeren Rechnung tragen sollte;

38.  erachtet es als äußerst wichtig, dass die EU auf der COP 25 mit einer Stimme spricht, um ihre politische Bedeutung und Glaubwürdigkeit aufrechtzuerhalten; fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, das Mandat der EU bei den Verhandlungen und bei bilateralen Treffen mit anderen Akteuren zu unterstützen;

Die Rolle der Wälder

39.  weist darauf hin, dass alle Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris aufgefordert sind, sich aktiv für den Erhalt und die Vergrößerung von Kohlendioxidsenken einschließlich Wäldern einzusetzen; stellt fest, dass es mindestens 30 % aller Klimaschutzmaßnahmen, die nötig wären, um die Erderwärmung auf 1,5 °C zu beschränken, ausmachen würde, wenn die Entwaldung und Waldschädigung beendet und das Nachwachsen der Wälder ermöglicht würde; betont, dass nachhaltig bewirtschaftete Wälder von enormer Bedeutung dafür sind, durch die höhere Kohlenstoffbindung durch nachwachsende Wälder, Kohlenstoffspeicherung in Holzprodukten und die Ersetzung fossiler Rohstoffe und fossiler Energieträger zur Bekämpfung des Klimawandels beizutragen und gleichzeitig die Risiken von Waldbränden, Schädlingsbefall und Krankheiten zu verringern; hält Anreize für Methoden für geboten, mit denen die natürlichen Kohlendioxidsenken wie etwa Primärwälder und intakte Waldböden bewahrt werden, die in der Mitteilung der Kommission über eine Intensivierung der EU-Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt als unverzichtbar eingestuft werden;

40.  fordert alle Vertragsparteien einschließlich der EU und ihrer Mitgliedstaaten auf, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen, unter anderem jenen, die im Rahmen des Waldforums der Vereinten Nationen, des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt, der Waldgrundsatzerklärung von New York und des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 15 und insbesondere des darunter fallenden Ziels Nr. 15.2 eingegangen wurden, um die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern aller Art zu fördern, die Entwaldung zu beenden, geschädigte Wälder zu revitalisieren und die weltweiten Aufforstungs- und Wiederaufforstungsmaßnahmen bis 2020 erheblich zu steigern; fordert stärkere Bemühungen auf allen politischen Ebenen, um der Verschlechterung des Zustands der Wälder in Europa vorzubeugen und sie erforderlichenfalls wieder in einen guten Zustand zu versetzen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Wiederaufforstung auf geschädigten Böden und auf Flächen, die für eine landwirtschaftliche Nutzung ungeeignet sind, zu unterstützen;

41.  ist der Ansicht, dass die Kommission angesichts der wichtigen Rolle, die die Wälder bei der Bekämpfung des Klimawandels spielen, und der Herausforderungen, denen sich einige Waldbesitzer in Europa aufgrund der extremen Dürre und der Schädlinge gegenübersehen, einen Rahmen für Anreize für den Fall prüfen sollte, dass eine nachhaltige Waldbewirtschaftung keinen wirtschaftlichen Nutzen mehr hat;

Klimaresilienz durch Anpassung

42.  begrüßt die Veröffentlichung des Berichts der Kommission über die Umsetzung der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, aus dem hervorgeht, dass bei jeder der acht Einzelmaßnahmen der Strategie gewisse Fortschritte erzielt wurden; stellt jedoch fest, dass die Auswirkungen des Klimawandels trotz der weltweiten Bemühungen um eine Emissionsminderung unabwendbar sind und unbedingt Anpassungsmaßnahmen ergriffen werden müssen; fordert die Kommission deshalb auf, die Strategie entsprechend den Schlussfolgerungen aus dem Bericht zu überarbeiten, wonach die EU nach wie vor gefährdet ist, was klimatische Einflüsse innerhalb und außerhalb ihrer Grenzen anbelangt; betont, dass die Versicherungsbranche in die Anpassung an den Klimawandel investieren muss und dass öffentliche und private Investitionen in Forschung und Innovation getätigt werden müssen; ist der Ansicht, dass der Schutz der menschlichen Gesundheit und Unversehrtheit, das Aufhalten des Rückgangs der biologischen Vielfalt und der Landverödung sowie die Förderung der Anpassung des städtischen Umfelds vorrangige Ziele sind;

43.  nimmt zur Kenntnis, dass in Artikel 8 des Übereinkommens von Paris (über Verluste und Schäden) festgelegt ist, dass die Vertragsparteien mit Blick auf die mit den nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen verbundenen Verluste und Schäden zusammenarbeiten sollten; hält deshalb gemeinsame unterstützende Maßnahmen in Gebieten für erforderlich, die in besonderem Maße von den Auswirkungen des Klimawandels bedroht sind;

44.  weist erneut darauf hin, dass Anpassungsmaßnahmen in allen Ländern unabdingbar sind, wenn die negativen Auswirkungen des Klimawandels so gering wie möglich gehalten und die Chancen auf ein klimaresistentes Wachstum und eine nachhaltige Entwicklung uneingeschränkt genutzt werden sollen; hält es für geboten, dass einheitliche Systeme und Instrumente konzipiert werden, mit denen die Fortschritte und die Wirksamkeit einzelstaatlicher Anpassungspläne und ‑maßnahmen überwacht werden können; bedauert, dass die Mitgliedstaaten in ihren Entwürfen der nationalen Energie- und Klimapläne wenig Ambitionen mit Blick auf die Vorgaben für Energieeffizienz und erneuerbare Energie an den Tag legen; ruft in Erinnerung, dass erneuerbare Energieträger einschließlich erneuerbarer Meeresenergie als Bestandteil der Kreislaufwirtschaft Teil der Lösung zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Energie- und Klimapläne auszubauen, um das Übereinkommen von Paris uneingeschränkt umsetzen zu können;

Klimaschutzfinanzierung und andere Umsetzungsmaßnahmen

45.  begrüßt den auf der COP 24 gefassten Beschluss, wonach der Anpassungsfonds auch weiterhin für die Zwecke des Übereinkommens von Paris verwendet werden sollte; erkennt die Bedeutung des Fonds für jene Bevölkerungsgruppen an, die am stärksten vom Klimawandel bedroht sind, und begrüßt daher den neuerlichen freiwilligen Fondsbeitrag der Mitgliedstaaten für 2019 in Höhe von 10 Mio. USD;

46.  weist darauf hin, dass derzeit 37 % des EU-Haushalts in die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) fließen, wodurch Mittel in beachtenswerter Höhe mobilisiert werden könnten, um Anreize für klima- und umweltschonende landwirtschaftliche Methoden zu schaffen und diese zu honorieren;

47.  bekräftigt, dass die GAP weder weiterhin umwelt- und klimaschädliche Subventionen wie etwa für die Trockenlegung von Torfmooren oder die übermäßige Entnahme von Wasser zur Bewässerung gewähren noch den Baumbestand auf Agrarflächen sanktionieren sollte;

48.  würdigt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die größten öffentlichen Geber von Finanzmitteln für den Klimaschutz sind; begrüßt den auf der COP 24 gefassten Beschluss, über die derzeitige Verpflichtung, ab 2020 jährlich 100 Mrd. USD bereitzustellen, hinaus über eine ehrgeizigere Zielvorgabe für die Zeit ab 2025 zu entscheiden, erklärt sich jedoch besorgt darüber, dass die tatsächlichen Zusagen der Industrieländer immer noch weit hinter dem gemeinsamen Ziel von 100 Mrd. USD pro Jahr zurückbleiben; erwartet, dass die Schwellenländer ab 2025 zu dem höheren Betrag für die internationale Klimaschutzfinanzierung beitragen;

49.  weist darauf hin, dass der Klimawandel keine örtlich begrenzte Herausforderung ist und dass die klimatischen Auswirkungen, die außerhalb der EU auftreten, auch die EU in Mitleidenschaft ziehen, da Ereignisse wie Wirbelstürme, Dürren, Überschwemmungen und Waldbrände Auswirkungen auf die sichere Nahrungs- und Wasserversorgung der EU und die Lieferketten für Waren und Dienstleistungen haben können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einer Aufstockung der internationalen Klimaschutzfinanzierung für Anpassungsmaßnahmen in dem Maße Vorrang einzuräumen, dass sie dieselbe Höhe wie die Finanzierung von Eindämmungsmaßnahmen erreicht, und Gelder für durch den Klimawandel verursachte Verluste und Schäden bereitzustellen;

50.  betont, wie wichtig es ist, das globale Anpassungsziel zu operationalisieren und umfassende neue Mittel für die Anpassung in den Entwicklungsländern zu mobilisieren; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich zu einer erheblichen Aufstockung der von ihnen bereitgestellten Mittel für Anpassungsmaßnahmen zu verpflichten; weist darauf hin, dass bei der Frage der Verluste und Schäden, für die zusätzliche Mittel aus innovativen Quellen öffentlicher Mittel im Rahmen des Internationalen Mechanismus von Warschau aufgebracht werden sollten, Fortschritte erzielt werden müssen;

51.  hebt den Stellenwert einer nachhaltigen Finanzwirtschaft hervor und ist der Ansicht, dass eine schnelle Übernahme und Entwicklung eines grünen Finanzwesens durch die wichtigsten internationalen Finanzinstitute eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Dekarbonisierung der Weltwirtschaft ist; hält es für geboten, dass der Aktionsplan der EU für nachhaltige Finanzierung umgesetzt wird, und begrüßt die Schaffung der internationalen Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen;

52.  hebt darüber hinaus die Rolle hervor, die der Privatwirtschaft einschließlich Unternehmen und Finanzmärkten bei der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele zukommt; begrüßt die Bemühungen um die Einführung von Rechtsvorschriften zur Nachhaltigkeit des Finanzwesens und fordert die Kommission mit Nachdruck auf, insbesondere dann, wenn Nachhaltigkeit und Menschenrechte in Entwicklungsländern missachtet werden, Transparenz und Rechenschaftspflicht für Beteiligungsnehmer einzuführen;

53.  begrüßt, dass sich 196 Regierungen auf der COP 14 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt darauf geeinigt haben, die Investitionen in Natur und Menschheit bis 2020 und darüber hinaus aufzustocken; hebt hervor, dass das Wirtschaftswachstum der nachhaltigen Entwicklung nur dann förderlich sein kann, wenn es nicht mit der Verringerung der biologischen Vielfalt einhergeht und die Natur dem Menschen auch künftig noch zu Diensten stehen kann;

54.  betont, dass der Haushalt der EU mit ihren internationalen Verpflichtungen im Bereich nachhaltige Entwicklung und ihren mittel- und langfristigen klima- und energiepolitischen Zielen im Einklang stehen, diesen Zielen nicht entgegenwirken und ihre Umsetzung nicht behindern sollte; fordert die Kommission daher auf, EU-Investitionen stets auf ihre Klimaverträglichkeit und ihre Vereinbarkeit mit der biologischen Vielfalt zu prüfen und gegebenenfalls harmonisierte und verbindliche Vorschriften vorzulegen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der nächste mehrjährige Finanzrahmen (MFR) vollständig mit dem Übereinkommen von Paris im Einklang steht und keine Ausgaben im Widerspruch zu dem Übereinkommen stehen; hebt die große Bedeutung der Auffüllung des globalen Klimaschutzfonds hervor und hält die Mitgliedstaaten dazu an, ihre Beiträge zur Mobilisierung der ersten Ressourcen mindestens zu verdoppeln; begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsrats der EIB, die Finanzierung von Projekten, die fossile Brennstoffe betreffen, bis Ende 2021 einzustellen und den Anteil ihrer Fördermittel für Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit bis 2025 schrittweise auf 50 % ihrer Tätigkeiten zu erhöhen; ist der Ansicht, dass dies ein erster ehrgeiziger Schritt zur Umwandlung der EIB in eine europäische Klimabank ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, bei Ausfuhrkreditgarantien den gleichen Grundsatz anzuwenden; fordert, dass gesonderte öffentliche Garantien für umweltverträgliche Investitionen sowie Zertifikate für ein grünes Finanzwesen und Steuervergünstigungen für umweltfreundliche Investitionsfonds und für die Ausgabe umweltfreundlicher Anleihen vorgesehen werden; hält eine ambitioniertere Finanzierung von Forschung und industriell nutzbaren Innovationen für geboten;

55.  fordert die EIB auf, ihre Klimastrategie im Jahr 2020 zu überprüfen und konkrete und ehrgeizige Aktionspläne zu beschließen, um ihrer Verpflichtung nachzukommen, ihre gesamten Finanzierungstätigkeiten mit dem Übereinkommen von Paris in Einklang zu bringen, und dringend alle ihre sektorspezifischen Förderstrategien und leitlinien an den Zielen des Übereinkommens von Paris auszurichten;

56.  betont, wie wichtig ein gerechter Übergang hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft ist und dass ein vorausschauender und Teilhabe ermöglichender Ansatz erforderlich ist, damit der Übergang den Bürgern tatsächlich zugutekommt und die schwächsten Regionen und Bevölkerungsteile unterstützt werden; hält die Einrichtung eines Fonds für einen gerechten Übergang für ein auf EU-Ebene verwendbares Instrument, mit dem jene Menschen und Regionen in der EU, die am stärksten von der Dekarbonisierung betroffen sind, wie etwa die im Wandel befindlichen Kohlenbergbauregionen, in den Wandel einbezogen und gut informiert werden; räumt ein, dass Ausgleichsfonds allein keine Garantie für einen gerechten Übergang sind und dass jeder Politik für einen Übergang eine umfassende Strategie der EU für die Entwicklung und Modernisierung dieser Regionen der EU sowie Unterstützung für jene Akteure, die bei dem Übergang vorangehen, zugrunde liegen sollte; vertritt die Auffassung, dass der klimabedingte Wandel in der EU ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig vollzogen werden muss; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, hierfür geeignete Strategien und Finanzmittel vorzusehen, die von klaren, glaubwürdigen und durchsetzbaren kurz- und langfristigen Dekarbonisierungsverpflichtungen der betreffenden Mitgliedstaaten für die gesamte Wirtschaft abhängig gemacht werden, indem sie unter anderem konkrete Maßnahmen zum Ausstieg aus der Kohle und aus anderen fossilen Brennstoffen sowie das Auslaufen von Subventionen für fossile Brennstoffe in ihre endgültigen nationalen Energie- und Klimapläne aufnehmen, wobei hierfür ein zeitlicher Rahmen gesetzt werden sollte, der im Einklang mit der Verpflichtung der EU steht, dafür zu sorgen, dass die Erderwärmung mit den langfristigen Zielen des Übereinkommens von Paris und dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 vereinbar bleibt;

57.  ist der Ansicht, dass die Demokratisierung des Energiesystems unabdingbar ist, wenn die Energiewende von Erfolg gekrönt sein soll; fordert deshalb, dass die Rechte und Fähigkeiten der Bürger, sich an der Erzeugung sicherer und sauberer Energie zu beteiligen, gestärkt werden;

58.  hält es für geboten, dass Gespräche mit jenen Ländern rund um den Globus, die derzeit auf die Ausfuhr fossiler Brennstoffe angewiesen sind, darüber aufgenommen werden, inwiefern eine Strategie für gemeinsame Energie- und Klimasicherheit so umgesetzt werden kann, dass die Zukunftsperspektiven dieser Regionen verbessert werden;

59.  ist der Ansicht, dass die Kernenergie zur Verwirklichung der Klimaschutzziele beitragen kann, da bei ihrer Erzeugung keine Treibhausgase emittiert werden und dabei auch ein erheblicher Teil der Stromerzeugung in der EU sichergestellt werden kann; vertritt jedoch die Auffassung, dass für diese Energie aufgrund der bei ihrer Erzeugung anfallenden Abfälle eine mittel- und langfristige Strategie erforderlich ist, in der dem technischen Fortschritt (Laser- und Fusionstechnik usw.) Rechnung getragen wird, um die Nachhaltigkeit des gesamten Wirtschaftszweigs zu verbessern;

60.  unterstützt die Tätigkeit des Bündnisses von Finanzministern für Klimaschutz und hält alle Regierungen dazu an, die Zusage des Bündnisses zu übernehmen, die darauf abzielt, alle Maßnahmen und Methoden, die in den Zuständigkeitsbereich der Finanzministerien fallen, an den Zielen des Übereinkommens von Paris auszurichten und CO2 im Einklang mit den Helsinki-Prinzipien wirksam zu bepreisen;

61.  erinnert die Vertragsparteien daran, dass genügend Finanzmittel dafür bereitgestellt werden müssen, dass aus Zusagen Taten werden und dass die erforderlichen Maßnahmen für die Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris ergriffen werden; unterstützt den wachsenden Impuls für die Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems an den EU-Außengrenzen für Einfuhren in die EU, damit gleichwertige Wettbewerbsbedingungen im internationalen Handel geschaffen werden und die Verlagerung von CO2-Emissionen verhindert wird;

Die Rolle nichtstaatlicher Akteure

62.  begrüßt die entschlossene und wachsende Jugendbewegung gegen den Klimawandel; hält es für geboten, dass ein fundierter Dialog mit jungen Menschen aufgenommen und ihre Beteiligung an der Politikgestaltung auf allen Ebenen gefördert wird; begrüßt, dass weltweit ein immer größeres Spektrum nichtstaatlicher Akteure mobilisiert wird, die sich für den Klimaschutz engagieren und konkrete und messbare Ergebnisse erzielen; hebt die entscheidende Rolle hervor, die die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft und die Regierungen unterhalb der Staatsebene spielen, wenn es darum geht, Einfluss auf die öffentliche Meinung und staatliche Maßnahmen zu nehmen und sie voranzubringen sowie Wissen und bewährte Verfahren zur Entwicklung und Umsetzung von Eindämmungs- und Anpassungsmaßnahmen weiterzugeben; fordert die EU, die Mitgliedstaaten und alle Vertragsparteien auf, nichtstaatliche Akteure, welche bei der Bekämpfung des Klimawandels zunehmend eine Vorreiterrolle einnehmen, zu fördern, zu unterstützen und mit ihnen zusammenzuarbeiten; ist außerdem der Ansicht, dass die Bürger einbezogen und sensibilisiert werden sollten;

63.  betont die entscheidende Bedeutung von Städten für die Umsetzung der Ziele des Übereinkommens von Paris, da sie dem Synthesebericht 2018 der Vereinten Nationen über das Nachhaltigkeitsziel Nr. 11 mit dem Titel „Tracking Progress towards Inclusive, Safe, Resilient and Sustainable Cities and Human Settlements“ („Verfolgung der Fortschritte hin zu inklusiven, sicheren, resilienzfähigen und nachhaltigen Städten und menschlichen Siedlungen“) zufolge für mehr als 70 % aller Treibhausgasemissionen, des Abfallaufkommens und der Luftverschmutzung verantwortlich sind; begrüßt, dass sich auf dem Klimagipfel der Vereinten Nationen 102 Städte dazu verpflichtet haben, bis 2050 klimaneutral zu werden; fordert die Vertragsparteien auf, Städte stärker in ihre Pläne zur Verringerung von Emissionen einzubinden;

Offenheit, Teilhabe und Transparenz

64.  betont, dass eine Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 °C nur durch eine wirksame Beteiligung aller Vertragsparteien erreicht werden kann, was wiederum erfordert, dass Eigeninteressen oder widerstreitende Interessen angegangen werden; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Unterstützung für die Einführung einer gezielten Interessenkonfliktpolitik im Rahmen des UNFCCC; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, hierbei die Führung zu übernehmen, ohne die Ziele des UNFCCC und des Übereinkommens von Paris zu gefährden;

65.  weist darauf hin, dass 80 % der Menschen, die durch den Klimawandel vertrieben werden, Frauen und Kinder sind, welche durch den Klimawandel in der Regel stärker beeinträchtigt und belastet werden als Männer, an wichtigen klimapolitischen Entscheidungsprozessen jedoch weniger beteiligt sind; betont daher, dass die Stärkung der Stellung aller ausgegrenzten Geschlechter sowie deren uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe und Mitwirkung in Führungspositionen in internationalen Foren wie dem UNFCCC und ihre Einbindung in nationale, regionale und lokale Klimaschutzmaßnahmen für den Erfolg und die Wirksamkeit solcher Maßnahmen von entscheidender Bedeutung sind; ist der Ansicht, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die Umsetzung des UNFCCC-Aktionsplans für die Gleichstellung uneingeschränkt unterstützen sollten, indem sie insbesondere die Geschlechterperspektive in den Klimaschutz- und Entwicklungsstrategien der EU durchgängig berücksichtigen, und dass sie die Teilhabe von indigenen Frauen und Frauenrechtsaktivisten im Rahmen des UNFCCC-Prozesses fördern sollten;

66.  stellt fest, dass sich die Folgen des Klimawandels unter anderem mit Blick auf das Überleben, die Ernährung und den Zugang zu Bildung besonders schwer auf die Gesundheit, den Schutz und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirken; hält es für erforderlich, diese schädlichen Folgen zu begrenzen;

Umfassende Bemühungen in allen Branchen

67.  legt der Kommission nahe, Verknüpfungen und andere Formen der Zusammenarbeit mit Akteuren in den CO2-Märkten von Drittstaaten und ‑regionen zu prüfen und die Einrichtung weiterer CO2-Märkte und anderer Mechanismen zur Bepreisung von CO2-Emissionen anzuregen, die zu zusätzlichen Effizienzgewinnen und Kosteneinsparungen führen und das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen verringern werden, indem weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden; fordert die Kommission auf, Vorkehrungen zu treffen, damit durch eine Verknüpfung mit dem Emissionshandelssystem der EU weiterhin zusätzliche und dauerhafte Beiträge zum Klimaschutz geleistet werden und die Verpflichtungen der EU zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen nicht untergraben werden;

68.  weist darauf hin, dass alle Branchen zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wirtschaft beitragen müssen und dass die Dekarbonisierung der EU-Wirtschaft nicht zu einer Verlagerung von CO2-Emissionen in Drittländer führen darf, sondern dank angemessener Investitionen, geeigneter Instrumente und der Möglichkeiten, die erforderlichen bahnbrechenden Innovationen und Technologien zu entwickeln, zu einem Erfolg für unsere Wirtschaft und unsere Industrie werden sollte; glaubt an den Erfolg markorientierter Ansätze; ist der Auffassung, dass die Maßnahmen für ein CO2-Grenzausgleichssystem auf einer Machbarkeitsstudie beruhen und WTO-konform sein müssen;

69.  nimmt Kenntnis von der Ankündigung der gewählten Präsidentin der Kommission, Ursula von der Leyen, das EHS auf Sektoren auszuweiten, die noch nicht unter das EU-Handelssystem fallen; lehnt eine direkte Einbeziehung in das Emissionshandelssystem der EU ab;

70.  hebt hervor, dass der Verkehrssektor die einzige Branche ist, in der die Emissionen seit 1990 angestiegen sind; betont, dass sich dies langfristig nicht mit dem Ziel der Klimaneutralität vereinbaren lässt, da hierfür ein stärkerer und schnellerer Rückgang der Emissionen in allen Bereichen der Gesellschaft einschließlich der Luftfahrt und des Seeverkehrs erforderlich ist; weist erneut darauf hin, dass der Verkehr bis spätestens 2050 vollständig dekarbonisiert sein muss; weist darauf hin, dass der Analyse der Kommission zufolge selbst dann, wenn die von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) bzw. der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) derzeit vorgesehenen weltweiten Ziele und Maßnahmen vollständig verwirklicht bzw. umgesetzt werden, die erforderlichen Emissionsminderungen nicht erreicht werden würden und dass umfangreiche weitere Maßnahmen erforderlich sind, die mit dem gesamtwirtschaftlichen Ziel der Treibhausgasneutralität in Einklang stehen; vertritt die Auffassung, dass die Vertragsparteien auch Emissionen aus dem internationalen Schiffs- und Luftverkehr berücksichtigen sollten und sich auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene auf Maßnahmen einigen und diese umsetzen sollten, um die Emissionen aus diesen Branchen zu verringern und so sicherzustellen, dass die national festgelegten Beiträge den Verpflichtungen gemäß dem Übereinkommen von Paris zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen der gesamten Wirtschaft entsprechen;

71.  weist darauf hin, dass die weltweiten Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr bis zum Jahr 2020 voraussichtlich um 70 % über dem Niveau von 2005 liegen werden und bis 2050 sogar um weitere 300–700 % zunehmen könnten; erklärt sich insofern besorgt über das Anspruchsniveau des Systems der ICAO zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA), als die Standards und empfohlenen Verfahren, auf deren Grundlage das System ab 2019 umgesetzt werden soll, noch in Arbeit sind; betont, dass die derzeitigen Standards unzulänglich sind und eine weitere Verwässerung des CORSIA nicht hinnehmbar ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihr Möglichstes zu tun, um die Bestimmungen des CORSIA zu verschärfen und die Annahme eines langfristigen Ziels, mit dem eine erhebliche Verringerung der Emissionen in der Luftverkehrsbranche angestrebt wird, zu unterstützen, während sie bei der Umsetzung der EHS-Richtlinie gleichzeitig die Gesetzgebungsautonomie der EU wahren; weist darüber hinaus auf die Notwendigkeit hin, bei Regelungen der EU und internationalen Regelungen auch gegen Emissionen anderer Treibhausgase als CO2 in der Luftfahrt vorzugehen;

72.  bringt seine tiefe Besorgnis über die Annahme der Resolution A40-19 auf der 40. ICAO-Versammlung und der sogenannten Ausschließlichkeitsklausel in Bezug auf das CORSIA zum Ausdruck; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, einen formellen Vorbehalt zu diesem Teil der Resolution einzulegen, um die gesetzgeberische Autonomie der Union in Bezug auf Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus dem Luftverkehr zu erhalten;

73.  erinnert an die rechtliche Verpflichtung der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat innerhalb von zwölf Monaten nach der Annahme der einschlägigen Instrumente durch die ICAO und vor dem Inkrafttreten des CORSIA einen Bericht vorzulegen, in dem sie unter anderem die Zielsetzungen und die allgemeine Umweltwirksamkeit des CORSIA prüft, einschließlich seiner allgemeinen Zielvorgaben in Bezug auf die Ziele des Übereinkommens von Paris; betont, dass das Europäische Parlament und der Rat als die beiden Rechtsetzungsinstanzen die einzigen Organe sind, die über etwaige künftige Änderungen der EHS-Richtlinie entscheiden können; hebt hervor, dass Änderungen an der EHS-Richtlinie nur insoweit vorgenommen werden sollten, als sie mit der Verpflichtung der EU zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen der gesamten Wirtschaft in Einklang stehen, welche keinen Einsatz von Kompensationszertifikaten nach 2020 vorsieht;

74.  begrüßt die zunehmende Unterstützung für ein EU-weit koordiniertes Bepreisungskonzept für den Luftverkehr und fordert die Kommission auf, in diesem Zusammenhang so bald wie möglich eine ehrgeizige Überprüfung der Energiebesteuerungsrichtlinie vorzulegen, einschließlich der Abschaffung der derzeit geltenden Steuerbefreiungen für Kerosin und Schiffskraftstoffe;

75.  weist darauf hin, dass für die CO2-Emissionen aus der Schifffahrt bis 2050 ein Anstieg um 50 % bis 250 % vorhergesagt wird; begrüßt die Einigung über die erste Strategie der IMO zur Verringerung der Treibhausgasemissionen von Schiffen als ersten Schritt der Branche, zur Verwirklichung des im Übereinkommen von Paris festgelegten Temperaturziels beizutragen; fordert die IMO mit Nachdruck auf, rasche Fortschritte bei der Annahme kurz- und mittelfristiger Maßnahmen zu erzielen, die zur Erreichung der Ziele der Strategie beitragen; betont, wie wichtig und dringend die Umsetzung kurz- und mittelfristiger Maßnahmen noch vor 2023 ist; fordert die EU, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihr Möglichstes zu tun, um die rasche Ausweisung des Mittelmeers als kombiniertes SOx- und NOx-Emissionsüberwachungsgebiet, die ein entscheidender Schritt hin zur Verringerung der Emissionen aus der Schifffahrt in Europa wäre, zu unterstützen; betont, dass weitere Schritte und Maßnahmen – einschließlich Instrumenten zur Bepreisung von CO2-Emissionen – unverzüglich geprüft werden müssen, damit die Emissionen im Seeverkehr im Einklang mit der Strategie der Branche zur Umstellung auf emissionsarmen Verkehr angegangen werden können; ist daher der Ansicht, dass die EU und die Mitgliedstaaten die Auswirkungen und die Umsetzung der ersten Strategie der IMO genau verfolgen sollten; begrüßt den Vorschlag für eine EU-Verordnung zur angemessenen Berücksichtigung des globalen Datenerhebungssystems für den Kraftstoffverbrauch von Schiffen (MRV) und des globalen Datenerhebungssystems der IMO für den Kraftstoffverbrauch von Schiffen; weist darauf hin, dass das MRV-System ein erster Schritt ist, der es der EU letztendlich ermöglichen sollte, verbindliche Ziele zur Emissionsverringerung festzulegen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, so bald wie möglich zusätzliche Maßnahmen der EU im Rahmen ihrer Dekarbonisierungsstrategie bis 2050 wie etwa die Aufnahme des Seeverkehrs in das EHS und die Einführung eines Effizienzstandards für Schiffe und einer Schiffszertifizierung vorzuschlagen und eine Strategie der Zusammenarbeit mit anderen Vertragsparteien, die bereit sind, so früh wie möglich zu handeln, vorzuschlagen, um die Emissionen aus dem Seeverkehr im Einklang mit dem im Übereinkommen von Paris festgelegten Temperaturziel zu verringern;

76.  hebt hervor, dass es bereits einfache Lösungen zur Verringerung von Emissionen gibt, etwa die Senkung der Höchstgeschwindigkeit oder die Einrichtung von Emissions-Überwachungsgebieten, die im Rahmen des internationalen MARPOL-Übereinkommens vorgesehen sind; ist der Ansicht, dass die Dekarbonisierungsstrategie und der europäische Grüne Deal Investitionen und ehrgeizige Forschungsarbeiten in den Bereichen emissionsfreie Schiffe und umweltfreundliche Schiffe, bei denen umweltgerechte Bauteile und eine bessere Abfall- und Wasserbewirtschaftung zum Einsatz kommen, sowie die erforderlichen Verbesserungen der Infrastruktur wie etwa die Elektrifizierung der Häfen fördern sollten, damit eine Verbreitung auf dem Markt vor 2030 eingeleitet werden kann;

77.  fordert eine Aufstockung der Mittel für die Forschung und die Markteinführung alternativer Kraftstoffe;

78.  weist darauf hin, dass 23 % der weltweiten Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft stammen; betont, dass in intelligente landwirtschaftliche Techniken und Produktionsmethoden investiert werden muss, um eine ausreichende Ernährung für eine wachsende Weltbevölkerung zu gewährleisten, und dass hierzu etwa die Abscheidung von Methan aus Dung, ein effizienterer Einsatz von Düngemitteln, die Verwendung von Biomasse in Zyklen und eine größere Effizienz bei der Fleisch- und Milcherzeugung zählen;

79.  weist darauf hin, dass die Landwirtschaft zwar für etwa 10 % der Treibhausgasemissionen der EU verantwortlich ist, dass sie aber das Potenzial hat, die EU bei der Verringerung ihrer Emissionen durch eine gute Bodenbewirtschaftung, Agroforstwirtschaft, den Schutz der biologischen Vielfalt und andere Landbewirtschaftungstechniken zu unterstützen; stellt fest, dass die Landwirtschaft das Potenzial hat, bis 2050 jährliche Emissionseinsparungen von etwa 3,9 Gigatonnen CO2-Äquivalenten – etwa 8 % der derzeitigen weltweiten Treibhausgasemissionen – zu erzielen;

80.  weist darauf hin, dass etwa 60 % der weltweiten Methanemissionen aus Quellen wie der Landwirtschaft, Mülldeponien, Kläranlagen sowie der Förderung und dem Rohrleitungstransport fossiler Brennstoffe stammen; weist erneut darauf hin, dass Methan ein starkes Treibhausgas ist, dessen Erwärmungspotenzial bei einem Zeithorizont von 100 Jahren 28-mal größer ist als das von CO2; erinnert die Kommission an ihre rechtliche Verpflichtung, möglichst bald politische Optionen für eine rasche Senkung von Methanemissionen im Rahmen eines strategischen Plans der EU für Methan zu prüfen; fordert die Kommission auf, dem Parlament und dem Rat hierzu in der ersten Hälfte ihres Mandats die entsprechenden Legislativvorschläge zu unterbreiten;

81.  weist auf die nutzbringende und wichtige Rolle hin, die die Landwirtschaft bei der Bekämpfung des Klimawandels übernehmen kann, und unterstreicht die große Bedeutung einer Reformierung der GAP, um Landwirte bei der Entwicklung und Anwendung klimaschonender landwirtschaftlicher Methoden wie etwa der Kohlenstoffbindung und dem Recycling von emittiertem CO2 zu unterstützen;

82.  unterstreicht die wichtige Rolle natürlicher Senken für die Erlangung von Treibhausgasneutralität in der EU; fordert die Kommission auf, eine detaillierte EU-Strategie zur nachhaltigen Verbesserung der natürlichen Senken im Einklang mit dem Ziel, bis 2050 Treibhausgasneutralität zu erzielen, zu erarbeiten; fordert die Mitgliedstaaten auf, diesen Aspekt in ihren langfristigen Strategien gemäß Artikel 15 Absatz 4 Buchstabe b der Governance-Verordnung umfassend zu berücksichtigen;

83.  würdigt die Bedeutung, die der CO2-Abscheidung und ‑Speicherung (CCS) in fast allen 1,5-Grad-Szenarien in dem Sonderbericht des IPCC über die Auswirkungen einer Erderwärmung um 1,5 °C sowie in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein sauberer Planet für alle“ beigemessen wird;

84.  befürwortet verstärkte Maßnahmen, um die von den Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie festgelegten Ziele im Hinblick auf die Umsetzung von CCS in kommerziellem Maßstab im Energie- und Industriesektor der EU zu verwirklichen und bis 2020 einen soliden Regelungsrahmen für die direkte Entfernung von CO2 aus der Atmosphäre im Hinblick auf eine sichere Speicherung zu entwickeln;

85.  bedauert zutiefst, dass die Subventionen für fossile Brennstoffe nach wie vor steigen und sich in der EU auf etwa 55 Mrd. EUR pro Jahr belaufen; fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, konkrete Strategien, Zeitpläne und Maßnahmen zur schrittweisen Abschaffung aller direkten und indirekten Subventionen für fossile Brennstoffe bis 2020 in ihre endgültigen nationalen Energie- und Klimapläne aufzunehmen, um die internationalen Verpflichtungen der EU zu erfüllen und Ressourcen freizusetzen, die für die Verwirklichung einer klimaneutralen Gesellschaft verwendet werden könnten; fordert alle Vertragsparteien auf, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen;

86.  begrüßt das Inkrafttreten der in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls; ist der Ansicht, dass dies der EU einen neuen Anstoß geben sollte, die F-Gas-Verordnung rasch zu überarbeiten, um bekannte Mängel zu beheben, die die Klimaschutzziele der EU gefährden, wie etwa der illegale Handel mit Fluorkohlenwasserstoff (FKW) und unzureichende Maßnahmen gegen die Verwendung von Schwefelhexafluorid (SF6);

Industrie und Wettbewerbsfähigkeit

87.  ist der Ansicht, dass wirtschaftlicher Wohlstand, industrielle Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltige Entwicklung und Klimapolitik einander verstärken sollten; betont, dass die EU beim Übergang hin zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft bis 2050 eine Vorreiterrolle einnehmen und den Industrieunternehmen der EU so einen Wettbewerbsvorteil verschaffen sollte;

88.  hält es für äußerst wichtig, dass die Ziele des Übereinkommens von Paris erreicht werden und gleichzeitig Arbeitsplätze und eine industrielle Basis innerhalb der EU erhalten bleiben, damit die Menschen in diesem Sektor eine positive Zukunftsperspektive erhalten und der Welt gezeigt wird, dass Industrie und Klimaneutralität keinen Widerspruch darstellen; begrüßt nachdrücklich das Engagement und die Bemühungen vieler industrieller Akteure in Europa, klimaneutral zu werden, und legt den Branchen bzw. Unternehmen, die noch zögern, nahe, den vielen guten Beispielen zu folgen;

89.  begrüßt ferner die Anstrengungen und Fortschritte, die von den Bürgern, Unternehmen und Industriezweigen der EU bislang unternommen bzw. erzielt worden sind, um die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris im Einklang mit dem Regelwerk von Kattowitz zu erfüllen; stellt jedoch fest, dass diese Anstrengungen nicht ausreichen, um bis 2050 eine treibhausgasneutrale Wirtschaft zu erreichen; legt den Mitgliedstaaten und ihren Regionen und Gemeinden sowie den Unternehmen und der Industrie daher nahe, im Rahmen des europäischen Grünen Deals ehrgeizigere Ziele festzulegen und aktiv zu verfolgen, um die Herausforderungen des Klimawandels anzugehen und die Chancen, die sich aus dem Übereinkommen von Paris ergeben, in vollem Umfang zu nutzen;

90.  betont, dass ein stabiler und verlässlicher Rechtsrahmen und eindeutige politische Signale sowohl auf EU-Ebene als auch auf globaler Ebene klimabezogene Investitionen erleichtern und fördern und dazu beitragen können, die Abhängigkeit von CO2-freisetzenden Prozessen zu verhindern; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig eine ordnungsgemäße und fristgerechte Umsetzung der Rechtsvorschriften des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“ ist, und fordert, dass eine langfristige Strategie für die Industriepolitik der EU und ein EU-Klimagesetz ausgearbeitet werden, die mit den Verpflichtungen der EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris in Einklang stehen und so konzipiert sind, dass die kurz- und langfristige Entwicklung der Industrie in der EU insbesondere durch die Unterstützung von KMU, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und die Ermöglichung des ökologischen Wandels gewährleistet und gleichzeitig sichergestellt wird, dass die Industrie der EU weltweit wettbewerbsfähig ist, dass die EU bis 2050 Treibhausgasneutralität erreicht und dass niemand zurückgelassen wird;

91.  begrüßt, dass mehrere Länder, in denen wichtige Wettbewerber der energieintensiven Wirtschaftszweige der EU niedergelassen sind, einen Handel mit Emissionszertifikaten bzw. andere Mechanismen für die Bepreisung eingeführt haben; fordert andere Länder auf, diesem Beispiel zu folgen; fordert eine Ausweitung dieser Mechanismen auf alle energieintensiven Industriezweige;

92.  betont, wie wichtig es ist, die Zahl der hochwertigen Arbeitsplätze und der qualifizierten Arbeitnehmer in der Industrie in der EU zu erhöhen, um Innovation und den Übergang zu nachhaltigen Produktionsverfahren voranzutreiben; betont, dass kohle- und CO2-intensive Regionen mit einem hohen Anteil an Arbeitnehmern in CO2-abhängigen Wirtschaftszweigen unterstützt werden müssen, dass in diese Regionen investiert werden muss und dass Umschulungsprogramme erarbeitet werden müssen, um neue und innovative Unternehmen, Start-up-Unternehmen und Industriezweige zu gewinnen und so eine nachhaltige regionale Wirtschaft aufzubauen und gleichzeitig sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird;

93.  betont, dass nicht alle Regionen bei der Bekämpfung des Klimawandels die gleiche Ausgangsbasis haben, dass nicht alle Regionen über dieselben Instrumente verfügen und dass sich die Folgen entsprechend unterscheiden; betont daher, dass es bei dem Übergang von wesentlicher Bedeutung ist, den Besonderheiten der schwächsten Regionen, Bevölkerungsgruppen und Branchen Rechnung trägt;

Energiepolitik

94.  unterstreicht die zentrale Bedeutung der Energie für den Übergang hin zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft;

95.  hebt hervor, dass das Problem der Energiearmut im Zuge der Energiewende angegangen werden muss, indem die Rechte von Energieverbrauchern gestärkt, die Verbraucher besser informiert, Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden insbesondere für einkommensschwache Haushalte ausgeweitet und sozialpolitische Maßnahmen ergriffen werden;

96.  betont, wie wichtig Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger für die Verringerung der Treibhausgasemissionen, die Energieversorgungssicherheit und die Verringerung der Energiearmut sind;

97.  betont, dass alle Branchen wirksam zusammenarbeiten müssen, um die EU-Wirtschaft zu dekarbonisieren und Treibhausgasneutralität zu erreichen; betont, dass die Länder bei der Frage, wie sie ihre Wirtschaft dekarbonisieren, flexibel sein sollten, um die mit dem Übergang verbundenen sozialen Kosten leichter mindern und die Akzeptanz und Unterstützung der Gesellschaft erlangen zu können;

98.  ist der Ansicht‚ dass die weitere Integration des Energiebinnenmarkts der EU insbesondere bei der Verwirklichung einer treibhausgasneutralen Wirtschaft eine wesentliche Rolle spielen wird;

99.  weist darauf hin, dass zwei der Hauptziele der Energieunion der EU darin bestehen, der Energieeffizienz insbesondere durch den Grundsatz, nach dem die Energieeffizienz an erster Stelle kommt, Vorrang einzuräumen und bei den erneuerbaren Energieträgern weltweit führend zu sein; unterstreicht, dass das für 2030 angestrebte Ziel der EU im Bereich erneuerbare Energie auf mindestens 32 % und im Bereich Energieeffizienz auf mindestens 32,5 % festgesetzt wurde; hebt hervor, dass diese Ziele zwar zu höheren Einsparungen bei den Treibhausgasemissionen führen, als in der Vergangenheit vorhergesehen, aber nicht im Einklang mit der von der neuen designierten Kommissionspräsidentin vorgeschlagenen Minderung um 50–55 % oder dem Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen, stehen; fordert die Kommission und den Rat auf festzulegen, welche zusätzlichen Anstrengungen erforderlich sind, um bei den erneuerbaren Energieträgern und der Energieeffizienz bessere Werte zu erzielen, die im Einklang mit der Zielvorgabe hinsichtlich der Verringerung der Treibhausgasemissionen stehen; fordert, dass Energieeffizienzmaßnahmen weltweit gefördert werden und erneuerbare Energieträger zeitnah genutzt werden;

100.  begrüßt den steigenden Anteil, den erneuerbare Energieträger vor allem beim Strom an der weltweiten Energieversorgung haben; ist besorgt darüber, dass die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in den Bereichen Heizung, Kühlung und Verkehr, insbesondere dem Luft- und Seeverkehr, nur langsam anläuft; ist zutiefst besorgt darüber, dass sich das Wachstum des gesamten Marktanteils der erneuerbaren Energieträger in der EU (seit 2014) verlangsamt und dadurch die Verwirklichung der Energie- und Klimaziele der EU gefährdet wird; betont, dass alle Wirtschaftszweige mehr Energie aus erneuerbaren Quellen nutzen müssen, wenn langfristige Nachhaltigkeitsziele erreicht werden sollen;

Forschung, Innovation, digitale Technologien und Weltraumpolitik

101.  weist darauf hin, dass der Wissenschaft und wissenschaftsbasierten Innovationen grundlegende Bedeutung zukommt, wenn es gilt, den Klimawandel erfolgreich zu bekämpfen und die strategischen Ziele des Übereinkommens von Paris und aller anderen ambitionierten Klimaschutzprogramme zu erreichen; hält es für geboten, dass die EU bei der Bekämpfung des Klimawandels und bei der Förderung des technischen Fortschritts hin zu einer klimaresilienten Entwicklung eine Führungsrolle übernimmt;

102.  betont, dass es für die Bekämpfung des Klimawandels wichtig ist, dass Forschung und Innovation in den Bereichen Klimaschutz, Strategien zur Anpassung an den Klimawandel, Ressourceneffizienz, emissionsarme und ‑freie Technologien, nachhaltige Nutzung von Sekundärrohstoffen („Kreislaufwirtschaft“) und Erhebung von Daten über den Klimawandel fortgesetzt und verstärkt werden; betont, dass die Finanzierung nachhaltiger Energieprojekte im Rahmen des neuen Programms „Horizont Europa“ Vorrang erhalten muss, damit die EU ihre Verpflichtungen innerhalb der Energieunion und im Rahmen des Übereinkommens von Paris erfüllt;

103.  weist erneut darauf hin, dass Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit eine der fünf Säulen der Energieunion der EU darstellen; verweist daher auf die zentrale Rolle, die Forschern im Kampf gegen die Erderwärmung zukommt, und betont, dass im wissenschaftlichen Bereich eine enge Zusammenarbeit internationaler Partner erforderlich ist;

104.  ruft in Erinnerung, dass die Digitaltechnologien bei der Unterstützung der Energiewende und der industriellen Umstrukturierung und insbesondere bei der Verbesserung von Energieeffizienz und ‑einsparungen und der Emissionsreduzierung eine grundlegende Rolle spielen; betont die Klimavorteile, die die Digitalisierung der europäischen Industrie zeitigen kann, indem Ressourcen effizienter eingesetzt werden, indem etwa recycelt und der Materialaufwand verringert wird; hebt hervor, dass die vollständige Digitalisierung der Transport- und Verteilernetze und der Energiehandelsplätze sowie die Nutzung von Laststeuerungsprogrammen, die mithilfe von Softwareanwendungen verwaltet werden, für den Klimaschutz von Nutzen sind;

105.  erkennt die Rolle des neuen EU-Weltraumprogramms an, wenn es darum geht, den Kampf der EU gegen den Klimawandel und seine Auswirkungen zu unterstützen; erinnert an die entscheidende Rolle, die den Daten- und Informationsdiensten von Copernicus, dem europäischen Erdbeobachtungssystem, bei der Überwachung der Erde zukommt; betont, dass Copernicus wichtig ist, um die internationale Koordinierung von Beobachtungssystemen und den damit verbundenen Datenaustausch zu erleichtern;

Klimawandel und Entwicklung

106.  erinnert daran, dass laut dem Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für extreme Armut und Menschenrechte vom 25. Juni 2019 über Klimawandel und Armut „der Klimawandel die letzten fünfzig Jahre an Fortschritten bei der Entwicklung, der weltweiten Gesundheit und der Armutsminderung zunichte zu machen droht“ und dass „die Entwicklungsländer 75–80 % der Kosten des Klimawandels tragen werden“;

107.  betont, dass die Entwicklungsländer vom Klimawandel am stärksten bedroht und betroffen und am wenigsten gut ausgerüstet sind, um den zunehmend verheerenden Folgen des Klimawandels standzuhalten, zu denen unter anderem Nahrungsmittel- und Wasserkrisen, die physische Vernichtung durch Naturkatastrophen, Vertreibung und wachsende Spannungen wegen knapper Ressourcen gehören; weist darauf hin, dass der Klimawandel dramatische Folgen für die langfristige wirtschaftliche Entwicklung der Entwicklungsländer und insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder hat;

108.  weist auf das Beispiel der tropischen Wirbelstürme „Idai“ und „Kenneth“ (dieser war der stärkste Wirbelsturm, der jemals den afrikanischen Kontinent getroffen hat) hin, die im ersten Halbjahr 2019 auf den Komoren, in Malawi, Mosambik und Simbabwe eine Spur der Verwüstung hinterließen, wobei zahlreiche Menschen ums Leben kamen und mehr als zwei Millionen Menschen unmittelbar humanitäre Hilfe benötigten, deren Kosten sich auf knapp 400 Mio. USD beliefen und größtenteils von der EU getragen wurden, wobei die Kosten für den Wiederaufbau auf 3 Mrd. USD geschätzt werden;

109.  weist darauf hin, dass die Widerstandsfähigkeit der Infrastruktur in den Entwicklungsländern für ihre Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel entscheidend sein wird; weist daher nachdrücklich darauf hin, dass Investitionen in eine widerstandsfähige Infrastruktur in den Entwicklungsländern gefördert werden müssen, damit sie den immer verheerenderen Naturkatastrophen standhalten können;

110.  bekräftigt seinen Standpunkt, wonach mit mindestens 45 % der Mittel aus dem vorgeschlagenen Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit für den Zeitraum 2021–2027 klima- und umweltpolitische Ziele verfolgt werden sollten;

111.  besteht auf einem gemeinsamen Konzept hinsichtlich der Umsetzung des Übereinkommens von Paris und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sowohl in der Innen- als auch in der Außenpolitik, wobei der Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Entwicklung, Handel, Landwirtschaft, Energie und Klima, so weit wie möglich zu berücksichtigen ist;

112.  hebt hervor, dass Klima, Wirtschaft und Gesellschaft voneinander abhängig sind; betont insbesondere die direkten Auswirkungen, die der Klimawandel auf indigene Völker hat, und die akute existenzielle Bedrohung, die viele von ihnen – darunter auch unberührte Stämme – erleiden; betont, dass indigenes und traditionelles Wissen nach Angaben des IPCC eine wichtige Ressource für die Bekämpfung des Klimawandels ist, nicht zuletzt weil etwa 80 % der weltweit verbleibenden biologischen Vielfalt in den Gebieten der indigenen Völker anzutreffen sind; ist entsetzt über die kürzliche Ermordung des indigenen Anführers Emprya Wajãpi in Nordbrasilien und begrüßt die Erklärung der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 29. Juli 2019, in der sie die Regierung Brasiliens auffordert, der Invasion der von indigenen Völkern bewohnten Gebiete ein Ende zu setzen und die friedliche Ausübung ihrer kollektiven Rechte auf ihr Land im Einklang mit dem IAO-Übereinkommen Nr. 169 sicherzustellen;

113.  fordert die Industrieländer einschließlich der EU-Mitgliedstaaten auf, verstärkt Unterstützung beim Wissensaustausch, beim Kapazitätsaufbau und bei der Weitergabe von Technologien an Entwicklungsländer zu leisten und dadurch den Artikeln 9 bis 11 des Übereinkommens von Paris und den Artikeln 49, 116 und 120 der Aktionsagenda von Addis Abeba zur Entwicklungsfinanzierung gerecht zu werden und gleichzeitig ihren Verpflichtungen in Bezug auf das Ziel Nr. 17 einschließlich der Ziele 17.6 bis 17.8 nachzukommen; weist in diesem Zusammenhang auf das positive Potenzial hin, dass die Erhöhung der EU-Investitionen in vielversprechende wissenschaftliche Forschungsprojekte birgt; fordert darüber hinaus die EU auf, die Annahme einer Erklärung zu fördern, die mit der Erklärung von Doha aus dem Jahr 2001 zum TRIPS-Übereinkommen und zur öffentlichen Gesundheit vergleichbar ist, um den rechtmäßigen Transfer klimafreundlicher Technologien in die Entwicklungsländer zu fördern;

114.  verweist auf die entscheidende Bedeutung von privaten Investitionen und Wachstum für den Übergang zu klimafreundlicher Infrastruktur und klimafreundlichen Produktionsmethoden; betont, dass der Beitrag solcher Investitionen zum Klimaschutz und zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung unter anderem durch Anreize und die Förderung öffentlich-privater Partnerschaften maximiert werden muss; ist der Ansicht, dass die Investitionsoffensive für Drittländer in diesem Zusammenhang ein zentrales Instrument darstellt; betont ferner, dass integrative und nachhaltige Entwicklung und integratives und nachhaltiges Wachstum notwendig sind, um die Entwicklungsländer in die Lage zu versetzen, unter anderem durch Innovationsstrategien und technologische Fortschritte am klimabedingten Wandel teilzuhaben; ist der Überzeugung, dass die EU rasch eine verantwortungsvolle und nachhaltige private Finanzierung insbesondere in Bezug auf Menschenrechtsverpflichtungen und Beiträge zur Binnenwirtschaft der Entwicklungsländer fördern sollte; warnt jedoch davor, sich zu sehr auf freiwillige Bemühungen der Privatwirtschaft zu verlassen;

115.  nimmt das wachsende Interesse an der Entwicklung von Normen für klimafreundliche und nachhaltige Investitionen zur Kenntnis und bringt erneut seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Zunahme von Initiativen der Privatwirtschaft den Vergleich und die Überprüfung erschwert; begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiativen der Kommission und der internationalen Gemeinschaft, mit denen Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern und der entsprechende politische Dialog unterstützt werden sollen, wie etwa die Globale Allianz für den Klimaschutz+ (GCCA +) und den globalen Klimaschutzfonds; legt der Kommission und den Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang nahe, sich in internationalen Foren stärker für Effizienz und Fairness bei Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen einzusetzen;

Klimadiplomatie

116.  spricht sich nachdrücklich für die Fortsetzung und weitere Stärkung der politischen Öffentlichkeitsarbeit und Klimadiplomatie der EU aus, die entscheidend ist, um Klimaschutzmaßnahmen in den Partnerländern zu mobilisieren und die öffentliche Meinung weltweit dafür zu gewinnen; ist jedoch der Ansicht, dass die unternommenen Bemühungen bislang eindeutig unzureichend waren und dass das von der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst bereitgestellte Personal bei weitem nicht ausreicht; schlägt daher eine drastische Aufstockung des Personals in diesem Bereich vor; legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, bei der Klimadiplomatie der EU ganzheitlich vorzugehen, indem Verknüpfungen zwischen dem Klimawandel und der nachhaltigen Entwicklung, Landwirtschaft, Konfliktlösung, Migration und humanitären Belangen hergestellt werden, um den weltweiten Übergang zu Emissionsneutralität, Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel, nachhaltiger Entwicklung und Ernährungs- und Wassersicherheit zu erleichtern;

117.  hebt die zunehmend gravierenden Folgen des Klimawandels für die internationale Sicherheit und die regionale Stabilität hervor, die auf die Schädigung der Umwelt, den Verlust der Existenzgrundlage, die klimabedingte Vertreibung und die damit verbundenen Formen von Unruhe zurückzuführen sind, bei denen der Klimawandel oft als Multiplikator der Bedrohungen wirkt; fordert die EU und die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, mit ihren Partnern in der ganzen Welt zusammenzuarbeiten, um die destabilisierenden Auswirkungen des Klimawandels besser verstehen, berücksichtigen, antizipieren und bewältigen zu können; spricht sich für die Einführung eines Frühwarnprogramms für die wichtigen möglichen Kipppunkte aus, durch die nachhaltige Strukturen und Ökosysteme in größeren Regionen oder auf ganzen Kontinenten beeinträchtigt werden könnten;

118.  begrüßt das Engagement zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und die konkreten Maßnahmen, die zu diesem Zweck in vielen Teilen der Welt ergriffen wurden, wie etwa die sehr ehrgeizigen Verpflichtungen vieler Entwicklungsländer und kleiner Inselstaaten; bedauert jedoch den Mangel an Ehrgeiz und die fehlende Debatte über die Erhöhung der national festgelegten Beiträge in vielen großen Volkswirtschaften; weist darauf hin, dass die EU für 9 % der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich ist, dass sie aber nur 6,7 % der Weltbevölkerung ausmacht, was bedeutet, dass die EU insbesondere angesichts ihrer historischen Verantwortung für den Klimawandel und der Notwendigkeit, für den Rest der Welt mit gutem Beispiel voranzugehen, unbedingt mehr Ehrgeiz an den Tag legen muss; betont, dass es nicht möglich sein wird, die Ziele des Übereinkommens von Paris zu verwirklichen und zu verhindern, dass Kipppunkte erreicht werden, wenn andere große Volkswirtschaften nicht mit ehrgeizigeren Zielen nachziehen;

119.  ersucht die Kommission, umgehend die Möglichkeit zu prüfen, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, mit denen andere große Volkswirtschaften dazu bewegt werden können, ihre national festgelegten Beiträge zu erhöhen, weitere konkrete Maßnahmen zu ergreifen und innovative Ansätze in Erwägung zu ziehen;

120.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle verfügbaren Instrumente (z. B. internationale Verhandlungen, Handelsabkommen und regionale Abkommen, internationale Partnerschaften) zu nutzen, um die Zusammenarbeit beim globalen Übergang zu Emissionsneutralität, Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel, nachhaltiger Entwicklung und Ernährungs- und Wassersicherheit zu fördern und voranzutreiben;

121.  betont, dass die Klimaschutzziele in allen Politikbereichen der Union einschließlich der Handelspolitik durchgängig berücksichtigt werden müssen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass alle von der EU unterzeichneten neuen Handels- und Investitionsabkommen voll und ganz mit dem Übereinkommen von Paris und den Nachhaltigkeitszielen vereinbar sind und dass Umwelt- und Klimaschutzbestimmungen rechtsverbindlich und durchsetzbar sind; ersucht die Kommission, eine umfassende Bewertung der Kohärenz der bestehenden und künftigen Abkommen mit dem Übereinkommen von Paris durchzuführen und zu veröffentlichen; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass alle Handelsabkommen verbindliche Bestimmungen über die Einhaltung des Übereinkommens von Paris einschließlich Bestimmungen über die Bewirtschaftung und nachhaltige Erhaltung von Wäldern enthalten; fordert die Kommission auf, dem Lebenszyklus der gehandelten Waren von der Konzeption bis zum Verbrauch besondere Aufmerksamkeit zu widmen, um natürliche Ressourcen zu schützen und die kumulativen Auswirkungen unter anderem hinsichtlich des Transports zu berücksichtigen;

122.  fordert die Kommission und den Rat auf, das Übereinkommen von Paris in Handelsabkommen aufzunehmen, um den Handelspartnern Anreize zu bieten, die im Übereinkommen von Paris festgelegten Ziele zu verwirklichen; fordert die Kommission und den Rat ferner auf, Handelsabkommen zu überarbeiten, um ehrgeizige Klimaverpflichtungen in diese bilateralen Abkommen aufzunehmen und so Anreize für die Partner zu schaffen, Klimastrategien festzulegen, die mit dem Übereinkommen von Paris im Einklang stehen;

123.  begrüßt nachdrücklich die Ankündigung Russlands, das Übereinkommen von Paris umzusetzen;

124.  erkennt an, dass die Partnerschaft zwischen der EU und den USA für die Verwirklichung der strategischen Ziele des Übereinkommens von Paris und für andere ehrgeizige Strategien von größter Bedeutung ist; bekräftigt daher sein Bedauern über die Ankündigung des US-amerikanischen Präsidenten, Donald Trump, dass sich die Vereinigten Staaten aus dem Übereinkommen von Paris zurückziehen werden; begrüßt nachdrücklich die fortwährende Mobilisierung für Klimaschutzmaßnahmen in größeren Bundesstaaten und Städten der USA sowie an dortigen Hochschulen und von anderen nichtstaatlichen Akteuren im Rahmen der Kampagne „We are still in“; bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass sich die USA erneut an der Bekämpfung des Klimawandels beteiligen und bei Verhandlungen über weltweite Handels-, Industrie- und Energieabkommen im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris gemeinsam mit der EU an vorderster Front stehen werden;

125.  bedauert zutiefst die glanzlose Reaktion des brasilianischen Präsidenten, Jair Bolsonaro, und der brasilianischen Regierung auf die beispiellose Zahl und das noch nie da gewesene Ausmaß von Waldbränden im brasilianischen Amazonas; ist der Ansicht, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten im Rahmen internationaler Zusammenarbeit und Unterstützung alles in ihrer Macht Stehende tun sollten, um die Zerstörung des Amazonas und anderer wichtiger Gebiete im globalen Ökosystem zu bekämpfen und der potenziellen Rolle ihrer eigenen Handelspolitik Rechnung zu tragen;

Die Rolle des Europäischen Parlaments

126.  ist der Ansicht, dass es ein fester Bestandteil der EU-Delegation sein sollte, da es internationalen Abkommen zustimmen muss und als Mitgesetzgeber eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris in der EU spielt; erwartet daher, dass es zur Teilnahme an den EU-Koordinierungstreffen bei der COP 25 in Madrid berechtigt ist und vom Beginn der Verhandlungen an stets Zugang zu allen vorbereitenden Unterlagen erhält;

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127.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Sekretariat des UNFCCC mit der Bitte um Weiterleitung an alle Vertragsparteien dieses Übereinkommens, die keine Mitgliedstaaten der EU sind, zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0430.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2019)0217.
(3) ABl. C 356 vom 4.10.2018, S. 38.
(4) Burke, M. et al., „Global non-linear effect of temperature on economic production“, Nature, Band 527, S. 235–239.
(5) Umweltprogramm der Vereinten Nationen, Emissions Gap Report 2018, S. 21.

Letzte Aktualisierung: 5. März 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen